- Von Lorenz Klein
- 31.03.2017 um 17:25
Das neue Gesetz zum automatisierten Fahren hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Es soll den rechtlichen Rahmen abstecken, wenn in Zukunft vermehrt Assistenzsysteme zum Einsatz kommen, die es dem Fahrer erlauben, seinen Blick von der Straße abzuwenden, um beispielsweise eine E-Mail zu schreiben.
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Ein Ziel des Gesetzes ist laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), dem Autofahrer mehr Freiheiten einzuräumen, wenn er entsprechende Systeme nutzt. „In Zukunft darf auch der Computer ans Steuer“, so Dobrindt. „Der Fahrer kann im Netz surfen, Filme streamen, E-Mails checken.“
Das Gesetz verlangt es, dass ein automatisiertes Fahrzeug so ausgerüstet sein muss, dass es „dem Fahrzeugführer das Erfordernis der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung ‚mit ausreichender Zeitreserve‘ optisch, akustisch oder taktil anzeigen kann“. Im Gesetzentwurf war zuvor nur von „rechtzeitig“ die Rede gewesen. Eine Festlegung, welchen zeitlichen Vorlauf das System gewähren muss, findet sich im Gesetz allerdings nicht.
Wer fährt, haftet auch
Eine genaue Formulierung ist aus Expertensicht deshalb so wichtig, weil zur Klärung der Haftung immer festgestellt werden muss, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat, also: Computer oder Mensch? Versicherungstechnisch macht das einen großen Unterschied, denn es gilt der Grundsatz: „Fährt der Computer, haftet der Hersteller. Fährt der Mensch, haftet der Halter des Fahrzeugs“.
Prompt regt sich Kritik an der geänderten Formulierung im Gesetz. „Das hätte man noch deutlicher machen können“, sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Tagesspiegel. „Da werden die Gerichte viel zu tun haben“, kommentiert sie, die aus ihrer Sicht immer noch zu schwammige Formulierung.
Über ein Datenspeicher („Black Box“) soll künftig nachgewiesen werden, ob im Schadensfall der Fahrer „die Fahraufgabe innehatte“ oder das Assistenzsystem. Die Box darf dabei nur Positions- und Zeitangaben speichern, wenn das Auto die Steuerung übernimmt oder abgibt. Die Daten sollen sechs Monate lang gespeichert werden, nach einem Unfall drei Jahre. Allerdings definiert das Gesetz nicht näher, wer Zugriff auf die aufgezeichneten Daten haben soll.
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