- Von Juliana Demski
- 29.03.2017 um 15:30
Seit heute liegt die Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs offiziell bei der EU vor. Für gesetzlich versicherte Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner oder Studierende ändert sich aber in Sachen Versicherung erst einmal nichts.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich also auch weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Großbritannien behandeln lassen. Das hat der GKV-Spitzenverband am Mittwoch berichtet.
Grund: Erst mit dem Inkrafttreten des Austrittabkommens ist Großbritannien offiziell nicht mehr Teil der EU – bis dahin bleibt also das europäische Recht bestehen. Allerdings gilt das für höchstens zwei Jahre ab dem offiziellen Austrittsersuchen, sofern die Mitgliedstaaten nicht einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren, so der Verband weiter.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren