Straßenwärter der Autobahnmeisterei Ingolstadt stellen am Fahrbahnrand der Autobahn 93 bei Wolnzach (Bayern) ein Verkehrsschild für autonome Fahrzeuge auf: Die schwarz-weißen Schilder dienen als Orientierungspunkte für automatisch fahrende Autos. © dpa/picture alliance
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  • 21.03.2017 um 09:44
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Selbstfahrende Autos sind einer der großen Trends in der Automobilbranche. Viele gehen davon aus, dass sie die Zahl der Unfälle auf der Straße reduzieren können. Was passiert, wenn es aber doch kracht. Ein Vorschlag des Bundesrats hierzu sorgt bei den Versicherern nun für Sorgenfalten. Hier kommen die Details.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass sich Unfallopfer direkt an den Hersteller wenden sollen, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls ein automatisiertes Fahrsystem eingeschaltet war. Der Grund: Das Betriebsrisiko solcher Fahrzeuge sei höher und würde dadurch Prämienerhöhung in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach sich ziehen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt nun davor. Diese Spezialregelung würde die Unfallopfer massiv benachteiligen. Warum? Der Verbraucher würde mit zusätzlichen Kosten und langwierigen Verfahren belastet, heißt es in einer Stellungnahme des GDV.

Im Detail kritisiert der Verband folgendes:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasse bereits automatisierte Fahrsysteme – grundsätzliche Änderungen seien nicht notwendig.
  • Die Beschränkung des Verkehrsopfers auf Produkthaftungsansprüche gegen den Kfz-Hersteller schwäche seine Position.
  • Künftige Unfallszenarien benötigten klaren Verkehrsopferschutz.
  • Kfz-Hersteller blieben für Produktfehler finanziell verantwortlich.
  • Der Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Kfz-Hersteller wirke sich nicht kostensteigernd auf die Beiträge aus.
  • Eine Erhöhung der Haftungshöchstbeträge wirke nicht kostensteigernd.
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