- Von Juliana Demski
- 10.03.2017 um 14:47
Die Frage, die Experten des Rechtsschutzversicherers D.A.S. einem Nutzer ihres Rechtsportals beantwortet haben, lautet so: „Ich fahre am Wochenende in den Skiurlaub und will mit dem Snowboardfahren anfangen. Mein Freund meinte, dass ich als Snowboarder bei einem Unfall auf der Piste immer haften würde. Stimmt das?“
Zunächst einmal geben die Experten Entwarnung: Es gibt bei Schuldfragen keine höhere Gewichtung für Snowboardfahrer. Vielmehr gelten auf der Piste die sogenannten FIS-Regeln. Diese sind nicht so verbindlich wie die Straßenverkehrsregeln im Verkehr, gelten aber als gewohnheitsrechtlicher Beurteilungsmaßstab und sind dabei auch ähnlich aufgebaut.
Wenn also nach einem Unfall unklar ist, wer Schuld hat, haften beide Unfallbeteiligte zu je 50 Prozent. Wenn aber doch jemand nachweislich gegen die FSI-Regeln verstoßen hat, muss das bewiesen werden.
Ein Beispiel wäre es, so die D.A.S.-Rechtsexperten, wenn jemand ohne zu gucken in eine Skiabfahrt fahre und so einen Unfall verursache. In diesem Fall würde der Ski- oder Snowboardfahrer allein für die Unfallfolgen haften.
Aber: Da ein Snowboard als schwieriger zu steuern gilt, gehen manche Gerichte beim Snowboarden von einer höheren Gefährlichkeit als beim Skifahren aus, so die Antwort der Experten. Sie müssten schließlich viel öfter einen toten Winkel bedenken als Skifahrer.
Wenn ein Fall also nicht aufklärbar ist, geben manche Gerichte Snowboardfahrern mehr Schuld. In den bekannten Entscheidungen traf den Snowboarder eine 60 prozentige Haftung, während der andere beteiligte Skifahrer nur zu 40 Prozent haften musste.
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