Eine Autobahn nahe Berlin: Der GDV hat sieben häufige Irrtümer in der Kfz-Versicherung aufgeklärt. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 07.03.2017 um 16:06
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht. Aber auch hier gibt es so einige Irrtümer und Vorurteile, die es aufzuklären gilt. Hier sind sieben davon, zusammengestellt vom Branchenverband GDV.

In Deutschland muss jeder Autofahrer sein Fahrzeug versichern – meist kommen Fragen aber erst auf, wenn die Police schon längst im Ordner verschwunden ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die sieben häufigsten Fragen und Irrtümer mal aufgeklärt.

1. Irrtum: Je teurer der Schaden, desto stärker steigen danach die Beiträge

Falsch. Denn über den Schadenfreiheitsrabatt entscheidet nicht die Höhe der einzelnen Schäden, sondern die Anzahl der Schäden. Wer häufiger kleine Unfälle baut, muss mit einem höheren Rabattverlust rechnen.

2. Irrtum: Je niedriger der Kasko-Beitrag, desto besser für den Versicherten

Günstig heißt nicht gleich gut – ein niedriger Versicherungsbeitrag bedeutet meist auch, dass an etwas gespart wird. Also an der Leistung. Und das ist im Schadenfall nicht so schön. Ein Beispiel ist der Zusammenstoß mit Haarwild. Darunter verstehen manche Versicherungen aber bei weitem nicht alle Tiere. Kühe, Pferde und Co. sind oft nicht mit drin.

3. Irrtum: Bei einem Auffahrunfall zahlt immer die Versicherung des Auffahrenden

An sich stimmt das in den meisten Fällen. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen auch der Geschädigte Teilschuld erhalten kann. Eine Vollbremsung trotz grüner Ampel wäre ein solcher Fall.

4. Irrtum: Der Schadenfreiheitsrabatt erlischt nach einem Versicherungswechsel

Hier gilt: Ein Versicherungsnehmer behält seine Schadenfreiheitsklasse. Auch wenn er zu einem anderen Anbieter wechselt – und das völlig automatisch und ohne, dass er etwas dafür tun muss.

5. Irrtum: Auch nach einem Umzug bleibt der Versicherungsbeitrag gleich

Nicht immer. Denn wenn der Versicherte einen neuen Zulassungsbezirk bezieht, kann sich das auf die Kosten seiner Versicherung auswirken. Grund: Gibt es im neuen Bezirk mehr oder weniger Unfälle als im alten, befindet sich der Autofahrer in einer anderen Regionalklasse – ob das gut oder schlecht ist, kommt dann immer drauf an.

5. Irrtum: Mit Sommerreifen gibt es im Winter keinen Versicherungsschutz

Zwar riskiert ein Autofahrer im Winter den Versicherungsschutz für sein eigenes Fahrzeug, wenn er keine Winterreifen aufzieht. Im Falle eines Unfalls zahlt die Kfz-Haftpflicht aber zumindest für den Schaden des anderen Unfallopfers.

6. Irrtum: Wechseln geht nur bis zum 30. November

Der 30. November ist allgemein als Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel bekannt. Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsbeitrag zum 1. Januar fällig wird. Hat der Versicherungsschutz beispielsweise am 1. Juli begonnen, müsste der Versicherte bis spätestens Ende Mai kündigen. Allerdings werben die Anbieter meist mit dem 30. November – dementsprechend gibt es dann auch so einige günstige Angebote.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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