- Von Juliana Demski
- 07.03.2017 um 16:06
In Deutschland muss jeder Autofahrer sein Fahrzeug versichern – meist kommen Fragen aber erst auf, wenn die Police schon längst im Ordner verschwunden ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die sieben häufigsten Fragen und Irrtümer mal aufgeklärt.
1. Irrtum: Je teurer der Schaden, desto stärker steigen danach die Beiträge
Falsch. Denn über den Schadenfreiheitsrabatt entscheidet nicht die Höhe der einzelnen Schäden, sondern die Anzahl der Schäden. Wer häufiger kleine Unfälle baut, muss mit einem höheren Rabattverlust rechnen.
2. Irrtum: Je niedriger der Kasko-Beitrag, desto besser für den Versicherten
Günstig heißt nicht gleich gut – ein niedriger Versicherungsbeitrag bedeutet meist auch, dass an etwas gespart wird. Also an der Leistung. Und das ist im Schadenfall nicht so schön. Ein Beispiel ist der Zusammenstoß mit Haarwild. Darunter verstehen manche Versicherungen aber bei weitem nicht alle Tiere. Kühe, Pferde und Co. sind oft nicht mit drin.
3. Irrtum: Bei einem Auffahrunfall zahlt immer die Versicherung des Auffahrenden
An sich stimmt das in den meisten Fällen. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen auch der Geschädigte Teilschuld erhalten kann. Eine Vollbremsung trotz grüner Ampel wäre ein solcher Fall.
4. Irrtum: Der Schadenfreiheitsrabatt erlischt nach einem Versicherungswechsel
Hier gilt: Ein Versicherungsnehmer behält seine Schadenfreiheitsklasse. Auch wenn er zu einem anderen Anbieter wechselt – und das völlig automatisch und ohne, dass er etwas dafür tun muss.
5. Irrtum: Auch nach einem Umzug bleibt der Versicherungsbeitrag gleich
Nicht immer. Denn wenn der Versicherte einen neuen Zulassungsbezirk bezieht, kann sich das auf die Kosten seiner Versicherung auswirken. Grund: Gibt es im neuen Bezirk mehr oder weniger Unfälle als im alten, befindet sich der Autofahrer in einer anderen Regionalklasse – ob das gut oder schlecht ist, kommt dann immer drauf an.
5. Irrtum: Mit Sommerreifen gibt es im Winter keinen Versicherungsschutz
Zwar riskiert ein Autofahrer im Winter den Versicherungsschutz für sein eigenes Fahrzeug, wenn er keine Winterreifen aufzieht. Im Falle eines Unfalls zahlt die Kfz-Haftpflicht aber zumindest für den Schaden des anderen Unfallopfers.
6. Irrtum: Wechseln geht nur bis zum 30. November
Der 30. November ist allgemein als Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel bekannt. Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsbeitrag zum 1. Januar fällig wird. Hat der Versicherungsschutz beispielsweise am 1. Juli begonnen, müsste der Versicherte bis spätestens Ende Mai kündigen. Allerdings werben die Anbieter meist mit dem 30. November – dementsprechend gibt es dann auch so einige günstige Angebote.
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