Wann Bausparkassen Hochverzinser-Verträge kündigen dürfen, zeigt die Infografik. © einfach-rente.de
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  • 24.02.2017 um 09:20
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung gefällt: Unter bestimmten Umständen dürfen Bausparkassen Kunden mit hochverzinsten Altverträgen kündigen. Die Infografik von einfach-rente.de zeigt, wann die Anbieter aktiv werden dürfen.

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