- Von Lorenz Klein
- 21.02.2017 um 16:01
Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Bausparkasse Wüstenrot im Recht war als sie die gut verzinsten Altverträge (zwischen 3,0 und 4,5 Prozent) von Kunden gekündigt hat.
Dem Urteil zufolge dürfen die Bausparkassen ihren Kunden kündigen, wenn die Darlehen ihrer Kunden seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Die Verträge, über die der BGH jetzt entschieden hat, waren schon mehr als zehn Jahre zuteilungsreif.
Bisher gab das Oberlandesgericht Stuttgart den beiden klagenden Kunden Recht. Diese vertraten die Ansicht, dass die Kündigungen der Verträge nicht rechtmäßig waren. Daraufhin legte die Wüstenrot Bausparkasse Rechtsmittel ein – und bekam nun Recht vor dem BGH.
Ausschlaggebend für das Urteil ist der Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf den sich die Kassen bei ihrer Kündigungen berufen haben. Der Paragraf regelt, dass ein Kreditvertrag nach zehn Jahren gekündigt werden darf. Die Kassen machen sich diesen Paragrafen zu eigen, indem sie argumentieren, dass sie an Kunden, die das Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife verweigerten, wenigstens den Kredit zurückzahlen, den sie aus Sicht der Kassen bei den Kunden aufgenommen haben. Die Richter folgten den Unternehmen.
Das Ansparen des Kunden sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen, so der BGH. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. Hingegen widerspreche es dem Sinn und Zweck des Bausparens, einen zuteilungsreifen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, urteilen die Richter.
Genugtuung bei Wüstenrot
Bei der Wüstenrot Bausparkasse wird das Urteil des BGH mit großer Erleichterung aufgenommen: „Mit den Kündigungen können die negativen Auswirkungen der fortdauernden Niedrigzinspolitik auf die Bausparergemeinschaft abgefedert werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. „Indem Verträge aufgelöst werden, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind und deren Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde, wird das Bausparerkollektiv gestärkt.“
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