- Von Juliana Demski
- 20.02.2017 um 10:45
Momentan gilt für Brillenträger: Eine Sehhilfe bekommen nur diejenigen von der Krankenkasse bezahlt, die damit dann 30 Prozent des Sehvermögens erreichen. In Zukunft soll das anders werden: Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass die GKV bereits ab 6 Dioptrien eine Brille bezahlen muss. Eine Erneuerung der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesauschuss steht allerdings noch aus.
Von der Gesetzesänderung könnten etwa 1,4 Millionen Menschen profitieren. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aber weiterhin nur die Kosten für die Gläser und nicht fürs Gestell. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt dafür die Festbeträge, berichtet die Hannover Allgemeine Zeitung. Hier zählen die Dioptrien-Werte sowie auch das Material der Gläser an sich. Wenn der Patient teurere Varianten wählt, muss er die Differenz selbst bezahlen.
Wer sich von einem Augenarzt seine Fehlsichtigkeit bestätigen lässt, der darf dann bald mit Rezept zum Optiker. Ein Zuschuss für Kontaktlinsen sei aber nur dann möglich, wenn die Patienten eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien aufweisen würden, erklärt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband gegenüber der Zeitung.
Am 10. März will der Bundesrat ein abschließendes Gespräch über das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung führen – es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Danach fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. So rechnet das Bundesministerium für Gesundheit damit, dass das Gesetz Ende März bis Anfang April in Kraft treten wird – erst ab dann gelten auch die neuen Regelungen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren