- Von Lorenz Klein
- 17.02.2017 um 15:01
Es sind Sätze wie diese, die vielen Versicherungsmaklern sauer aufstoßen dürften: „Nach dem Urteil des BGH bleibt für eine schadenregulierende Tätigkeit von Versicherungsmaklern für Versicherungsunternehmen grundsätzlich kein Raum mehr“, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Bafin-Journals – und weiter: „Beabsichtigt ein Versicherungsunternehmen, ein bislang als Versicherungsmakler tätiges Unternehmen weiterhin mit der Schadenregulierung zu beauftragen, so müsste das Unternehmen seinen Status als Versicherungsmakler aufgeben und den Status eines Versicherungsvertreters annehmen, um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu vermeiden.“
Bafin gesteht Maklern kaum Spielraum zu
Die Bafin erwarte, dass die Versicherungsunternehmen das Urteil „auch im Hinblick auf bestehende Vollmachten“ umsetzen. Mehrere „stichprobenhaft ausgewählte Unternehmen“, die von der Aufsicht um eine Stellungnahme zum Urteil gebeten wurden, hätten dann auch allesamt angekündigt, das Urteil anzuwenden, berichtet die Bafin.
Die Aussagen legen nahe, dass die Aufsichtsbehörde Maklern keinerlei Spielraum gewähren möchte, wenn diese – wie über viele Jahre hinweg gängige Praxis – im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Schäden für ihre Kunden regulieren wollen.
Entsprechend stoßen die Ausführungen der Behörde beim Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) auf „Unverständnis“. Die Bafin schieße „deutlich über das Ziel hinaus“, beklagt sich der VDVM in einer Stellungnahme. Man hätte sich von der Bafin „mehr Zurückhaltung“ bei der Interpretation des Gerichtsurteils erwartet, so der Verband, schließlich würden Versicherungsmakler anders als Versicherungsunternehmen gar nicht der Aufsicht durch die Bafin unterliegen. Darüber hinaus richte sich das Urteil „explizit an Versicherungsmakler“.
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