- Von
- 16.02.2017 um 10:47
Was ist geschehen?
Ein Mann besitzt ein Sechs-Familien-Haus und bewohnt eine der Wohnungen selbst. Beim Essenkochen verursacht der Mann eines Tages einen Brand. Er war eingeschlafen und hatte das Essen auf dem Herd daher nicht überwacht. Er wacht erst auf, als die Flammen schon lodern, berichtet das Portal versicherungspraxis24.de.
Zwei seiner Mieter müssen wegen des Feuers ihre Wohnungen räumen. Sie verklagen den Mann auf Schadenersatz. Der Mann will seine Privathaftpflichtversicherung aktivieren. In den Versicherungsbedingungen steht aber, dass Schadenersatzansprüche in der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer nicht abgedeckt sind. Die Versicherung zahlt also nicht. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Landgerichts Heilbronn stellen sich auf die Seite des Mannes (Aktenzeichen 4 O 240/15). Denn: Gefahren, die nur zufällig oder gelegentlich mit der Stellung als Hauseigentümer in Verbindung stehen, fallen nicht unter die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese regelt nur Gefahren, die von einem Grundstück oder Haus ausgehen.
Für den Schaden, um den es in diesem Fall geht, müsste der Mann auch dann haften, wenn er nicht Eigentümer des Hauses, sondern ein ganz normaler Nachbar oder Besucher wäre. Er habe allgemein gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und nicht gegen seine spezielle als Hausbesitzer. Daher ist der Schaden nach Ansicht der Richter über die Privathaftpflicht zu regulieren.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren