- Von Juliana Demski
- 15.02.2017 um 16:43
Was ist geschehen?
Über sechs Jahre lang kümmert sich ein Vater nicht um seine Tochter und zahlt auch nicht für sie, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Zudem kündigt er per Schreiben an, nach der Trennung von seiner Frau nichts mehr mit der Familie zu tun haben zu wollen.
Das hält er bis auf zwei Ausnahmen – die Einladung der Tochter zur neuen Hochzeit des Vaters und ein einmaliger Besuch der Tochter bei einem Krankenhausaufenthalt des Vaters – auch durch. Später wird er aber bedürftig und fordert vor Gericht ein, dass seine Tochter ihn unterstützt.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg stellen sich auf die Seite der Tochter. Eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes entfalle, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt habe. Das sei hier der Fall.
Der Kontaktabbruch stelle eine weitere grobe Verfehlung gegenüber der Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht dar.
Die Tochter habe als Kind nicht nur wirtschaftlich schlecht dagestanden. Sie habe auch die emotionale Kälte des Vaters durch den Kontaktabbruch erfahren müssen. Beides zusammen führe dazu, dass die Tochter als Erwachsene jetzt nicht mehr für den Vater einstehen muss (Aktenzeichen: 4 UF 166/15).
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