- Von Juliana Demski
- 14.02.2017 um 10:25
„Wir verbessern die Erwerbsminderungsrente – und zwar bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode“, erklärte Andrea Nahles im Gespräch für die Dienstagsausgabe der Passauer Neuen Presse, wie Focus online berichtet. Es geht um bis zu 7 Prozent mehr pro Kopf (circa 50 Euro) für diejenigen, die ab 2018 erwerbsunfähig werden und dann Erwerbsminderungsrente beziehen. Schon am Mittwoch soll sich das Bundeskabinett mit diesem Vorhaben beschäftigen.
„Unsere Reform stellt alle besser, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen“, so die Arbeitsministerin. Bis 2030 kommen dadurch aber auch etwa 1,5 Milliarden Euro Mehrausgaben pro Jahr dazu.
Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wurde bisher so getan, als hätte der Bezieher bis zum 60. Lebensjahr mit seinem durchschnittlich verdienten Lohn weitergearbeitet. Das haben wir zu Beginn der Legislaturperiode schon auf 62 Jahre erhöht“, erklärt Nahles weiter. In Zukunft solle das 65. Lebensjahr angepeilt werden.
Diese Neuerungen kommen allerdings nur bei neuen Erwerbsminderungsrentnern an. Nicht bei denen, die bereits Leistungen beziehen. Grund: „Rückwirkende Verbesserungen im Rentenrecht führen schnell zu Milliardenmehrausgaben, die nicht mehr finanzierbar sind“, sagt Nahles. Sie wolle nur das versprechen, was sie auch halten könne.
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