- Von Juliana Demski
- 10.02.2017 um 13:45
Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat sich kürzlich mit der Frage eines Kunden beschäftigt, ob der Halter für Schäden haftet, die durch seinen schlafenden Hund passieren. Als Beispiel stand folgende Frage im Raum: „Gestern Abend bin ich im Restaurant fast über einen schlafenden Hund gefallen. Der hatte sich mitten zwischen die Tische gelegt und war kaum zu sehen. Müsste der Besitzer eigentlich haften, wenn ich gefallen wäre und mich verletzt hätte?“
Allgemein gilt: Hundehalter haften für Schäden, die durch den eigenen Vierbeiner passieren. Auch wenn ein Fremder den Hund streichelt und so gebissen wird, muss der Halter für die Folgekosten geradestehen.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigte bereits im Jahre 2013, dass Besitzer auch für schlafende Hunde haften können (Aktenzeichen 19 U 96/12). Denn manchmal legen sich die Tiere unbekümmert mitten in den Weg. Wer da als Halter nicht über mögliche Stolperfallen nachdenkt, der hat selbst Schuld. Ähnliches gilt für gespannte Hundeleinen. Hätte der Besitzer einen Unfall leicht verhindern können, hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das Urteil war natürlich nur ein Einzelfall, zeigt aber, dass Hundebesitzer auch auf ihre schlafenden Lieblinge achten müssen. Wenn der Hund aber gut sichtbar und sogar nahe einer Wand schlummert und jemand wegen Unachtsamkeit stolpert, kann der Halter aus dem Schneider sein. Hier muss individuell entschieden werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren