- Von Juliana Demski
- 08.02.2017 um 10:53
Eine elektronische Einkommenssteuererklärung macht das jährliche lästige Ritual um einiges leichter – und vor allem schneller. Wer aber zu voreilig ist und sich voll und ganz auf die Anweisungen der Online-Portale verlässt, der riskiert, Fehler zu machen. Vor allem bei Beiträgen für Versicherung und Altersvorsorge ist Vorsicht geboten. Der Finanzdienstleister MLP weiß, warum – hier ein kurzer Überblick.
Zwar sind Versicherer dazu verpflichtet, detaillierte Beitragsinformationen an das jeweilige Finanzamt eines jeden Versicherten zu schicken – das heißt aber nicht, dass dieser in der Steuererklärung alle Angaben zu Riester- und Basis-Rentenbeiträgen machen muss. Das Wichtigste dabei: Die richtige Stelle muss es sein.
Bei Riester lassen sich jährlich maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Nur so kann das Finanzamt automatisch nachrechnen, ob der Sparer versucht, sich besserzustellen.
Die richtige Zeile ist wichtig
Der Jahresgesamtbeitrag der Basis-Rente und eine eventuelle Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind in Zeile 8 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Wer dazu fälschlicherweise in Zeile 49 („freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“) Angaben macht, bekommt vom Finanzamt auch keine Informationen oder Erstattung. Denn diese Zeile ist wirklich nur für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen vorgesehen.
Die Sparer mit einer betrieblichen Altersvorsorge haben es am leichtesten: Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig. Die Beiträge reduzieren schließlich das Bruttogehalt.
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