Ein Zweirad erhält ein neues Kennzeichen: Wer sich nicht rechtzeitig um einen Wechsel kümmert, gefährdet seinen Versicherungsschutz. © Huk-Coburg
  • Von Juliana Demski
  • 03.02.2017 um 12:28
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Der 1. März 2017 ist Stichtag für alle Fahrer von Kleinkrafträdern – denn ab nächstem Monat müssen alle Versicherungskennzeichen schwarz statt grün sein. Wer sich nicht rechtzeitig um einen Austausch kümmert und weiter mit grünem Kennzeichen fährt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz und macht sich sogar strafbar.

Ab 1. März müssen Fahrer aller Kleinkrafträder die Farbe ihres Versicherungskennzeichens von grün auf schwarz gewechselt haben. Wer das nicht tut, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Ansprechpartner für den Wechsel ist die Versicherung.

Zu den betroffenen Fahrzeugen gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Und auch einige Pedelecs müssen ein neues Versicherungskennzeichen bekommen: sogenannte S-Pedelecs. Bei dieser schnellen Sorte wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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