- Von Juliana Demski
- 01.02.2017 um 12:39
Der Verein zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat die geplante Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD kritisiert. So seien „die vom Gesetzgeber angestrebte klare Trennung von Provisionen und Honoraren beziehungsweise Servicegebühren defacto bereits eingeführt“, heißt es von Seiten des VSAV. Eine Prüfung durch den VSAV-Netzwerkpartner und Bank- und Kapitalmarktrechtler Jens Reichow habe das gezeigt – und so etwas könne nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein, so der Verein.
Nach Reichows Einschätzung dürfen Makler zwar weiterhin gesetzeskonform gegen Honorar für Verbraucher tätig werden. Sollte es aber tatsächlich zur Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes kommen, so wären alle nach dem 18. Januar 2017 geschlossenen Vereinbarungen unwirksam und Vermittler könnten ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dann aus diesen Vereinbarungen keine Vergütungsansprüche mehr für eine zukünftige Tätigkeit herausziehen.
„Wer die unabhängige Beratung und Vermittlung stärken will, sollte die Honorarberatung und Vermittlung für den Verbraucher über die unabhängigen Makler nicht eingrenzen“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Barth.
Ein weiteres Problem sieht der VSAV darin, dass Makler, selbst wenn sie vor dem Hintergrund jetzt unwirksamer Honorarverträge vorzeitig ganz in die Versicherungsberatung wechseln wollten, das nicht tun könnten. Der Grund: Bis das Gesetz zur IDD-Umsetzung rechtskräftig wird, ist auch noch nicht der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach § 34 d GewO geschaffen.
Reichow rät daher dazu, erst einmal den endgültigen Gesetzestext abzuwarten. „Es liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der noch veränderbar ist. Auch der 18.07.2017 ist nicht unumstößlich“, sagt er.
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