Gesundheitsstaatssekretärin Barbara König (SPD) © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.02.2017 um 10:03
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Sogenannte Solo-Selbstständige, also Selbstständige ohne Angestellte, müssen oft die Hälfte ihres Gehalts allein in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stecken. Die Länder haben die Bundesregierung daher nun aufgefordert, die Bemessungsgrenze in der GKV für sie zu senken.

Die Mehrheit (82 Prozent) der Solo-Selbständigen verdienen im Jahr durchschnittlich nur 9.444 Euro – das sind weniger als 800 Euro im Monat. So müssen sie fast die Hälfte ihres Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufwenden.

„Das reicht nicht für eine Absicherung gegenüber Krankheit“, sagt Gesundheitsstaatssekretärin Barbara König (SPD) gegenüber dem Ärzteblatt. Die Länder fordern daher von der Bundesregierung, dass sie die Bemessungsgrenze für Solo-Selbstständige in der GKV senkt.

Mit diesem Vorhaben schließt sich der rot-rot-grüne Senat einer Bundesinitiative aus Thüringen an, berichtet das Portal weiter. Dieser fordert zudem auch noch ein Mindesthonorar für Selbstständige.

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