- Von Redaktion
- 25.01.2017 um 14:15
Bei aller Zurückhaltung oder gar Kritik: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland hat sich bewährt und ist durchaus ein Erfolgsmodell. Zumindest in quantitativer Hinsicht. Denn laut Datenanbieter Statista gab es zum Jahresende 2015 rund 15 Millionen bAV-Verträge. Platzhirsche sind eindeutig die Versicherer. Von den fünf Durchführungswegen thront mit weitem Abstand auf Rang 1 die Direktversicherung mit gut 7,7 Millionen Verträgen. Gefolgt von Rückdeckungsversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
Zweifellos dürfte die Versicherungswirtschaft hoch erfreut sein über ihre Dominanz in der betrieblichen Altersvorsorge. Fraglich aber ist zugleich, ob jene Vorherrschaft tatsächlich so vorteilhaft ist für die Arbeitgeber, insbesondere mittelständische Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, die später einmal Ansprüche auf sichere und auskömmliche Betriebsrenten haben möchten.
Die momentane Situation ist hinlänglich bekannt. Und: Sie kam nicht wie der legendäre Deus ex Machina im griechischen Drama, sondern hat sich über die vergangenen Jahre unübersehbar entwickelt und mittlerweile zugespitzt. Angesichts dessen bin ich überzeugt, dass die versicherungsgestützten bAV-Konzepte in zahlreichen Unternehmen, zumal des schon vielfach erwähnten Mittelstands, ausgesprochene Wackelkandidaten sind. Sie bergen erhebliche Risiken für Arbeitgeber und auch für den Vertrieb.
Verzinsungen von Versicherungen sinkt
Seit nunmehr rund 30 Jahren sinkt die Verzinsung von Versicherungsprodukten. Lange konnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausgehen, dass absolut betrachtet mehr aus den Verträgen ausbezahlt wird als eingezahlt wurde. Dieses an sich positive Verhältnis kippt nun ins Negative. Betrachtet man heute die Nettoauszahlungen aus versicherungsgestützten bAV-Verträgen nach Steuern und Krankenversicherung im Vergleich zu den Einzahlungen, hat man teils schon jetzt ein negatives Ergebnis.
Folge für Unternehmen: Oft haben diese Leistungszusagen erteilt, die zum Zeitpunkt des Ablaufs die prognostizierten, aber nicht garantierten Gewinnanteile einer bAV-Versicherungslösung beinhalten. Häufig wurden und werden bis heute BU-Renten abgesichert, ohne dass die Definition der Berufsunfähigkeit (BU) an sich mit dem Tarifwerk der Versicherung im Hintergrund abgestimmt ist. Schließlich werden nicht selten insbesondere im Bereich der Gesellschafter und Geschäftsführer einzelne Aspekte aus dem Betriebsrentengesetz und einzelvertragliche Lösungen miteinander vermischt. Das alles kann – Stichwort Arbeitgeberhaftung – enorm teure Folgen haben, die die Existenz einer Firma im Extremfall gefährden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren