Eine ferngesteuerte Drohne wird bei der Technikmesse CES in Las Vegas vorgeführt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 18.01.2017 um 16:07
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Mit der Anarchie am Himmel dürfte es bald vorbei sein: Für Drohnen soll es künftig strengere Regeln geben. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Verordnung beschlossen, die den unbemannten Fluggeräten unter anderem eine Plakette und eine Maximalflughöhe vorschreibt. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz für Hobbypiloten aus?

Laut aktueller Schätzungen schwirren bereits mehr als 400.000 Drohnen über deutsche Dächer – und es werden täglich mehr. Da es aber ohnehin schon eng im Luftraum zugeht und somit die Gefahr für Kollisionen mit Flugzeugen und Hubschraubern steigt, will der Gesetzgeber Drohnenbesitzer künftig stärker disziplinieren.

Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Darin enthalten ist eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen von mindestens 250 Gramm Gewicht mittels einer Plakette, die den Namen und die Adresse des Drohnenbesitzers trägt. Dadurch soll der Halter im Schadensfall einfacher ermittelt werden können. Darüber hinaus wird eine Höchstflughöhe von 100 Metern festgeschrieben und es soll eine Art Führerschein für die Nutzung von besonders schweren Drohnen geben. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken dürfen Drohnen demnach gar nicht mehr zum Einsatz kommen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Im vergangenen Jahr gab es der Deutschen Flugsicherung zufolge 64 gefährliche Annäherungen mit Flugzeugen und Hubschraubern. Das seien fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor, meldet das Onlineportal t3n. Auch abstürzende Drohnen stellen demnach eine wachsende Gefahr dar.

Hobbypiloten sollten Haftpflichtschutz überprüfen

Schon im Vorfeld der Kabinettsbeschluss riefen Experten Hobbypiloten dazu auf, vor den ersten Abhebeversuchen ihren Haftpflichtschutz zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen. So bieten manche Versicherer beispielsweise die Tarifoption „Drohnenfliegen“ an. Diese kann speziell für Schäden durch die kleinen Fluggeräte abgeschlossen werden. Hier ist vor allem das Drohnengewicht ausschlaggebend: Bei den meisten Tarifen ist es auf fünf Kilogramm beschränkt; es gibt aber auch eine Schadendeckung für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm.

Auch auf eine ausreichenden Deckungssumme sollte geachtet werden: Einen Haftpflichttarif mit einer Deckungssumme von zehn Millionen Euro und der Tarifoption „Drohnenfliegen“ bis fünf Kilogramm gibt es, laut dem Vergleichsportal Check 24, bereits ab rund 45 Euro im Jahr.

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