- Von Redaktion
- 16.01.2017 um 07:49
Mit Beginn des neuen Jahres sind folgende steuerliche Entlastungen in Kraft getreten, von denen laut Bundesfinanzministerium insbesondere Familien profitieren sollen:
– Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro.
– Anhebung des Kinderfreibetrags von 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro.
– Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1. und 2. Kind von 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von 221 Euro auf 223 Euro.
– Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (Paragraf 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro.
– Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 Prozent) nach rechts.
Den letzten Punkt hat sich nun Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen in seiner Kolumne auf Spiegel Online mal genauer angeschaut. Durch das Verschieben der Steuerkurve nach rechts dürfe das Gehalt in diesem Jahr um 0,73 Prozent steigen, ohne dass mehr Steuern fällig werden, erklärt Tenhagen. Zudem gilt: „Die Reichensteuer von 45 Prozent greift künftig erst ab 256.304 Euro Jahreseinkommen. Umgekehrt, bleibt das Gehalt fest, sinkt die Steuerbelastung. Mehr Netto eben.“
Allerdings kommt der Verbraucherschützer in seiner Gesamtbilanz zu dem Schluss, dass nicht alle Einkommensgruppen von der Mini-Steuerreform profitierten. So seien Geringverdiener und Spitzenverdiener ab 6.500 Euro „die Dummen“.
Vor allem die Sozialversicherungen zehren demnach bei vielen Verbrauchern das Netto-Plus wieder auf.
So verweist Tenhagen zunächst auf die Pflegeversicherung: Die „größte Pflegereform seit Jahrzehnten“ helfe zwar Bedürftigen, koste aber 0,2 Prozent vom Bruttolohn. Das wirke sich negativ auf die Netto-Auszahlung von Arbeitnehmern aus.
Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibe zwar stabil, erklärt der Verbraucherschützer. Wer aber mehr als 6.200 Euro verdiene und im Westen Deutschlands lebe, müsse in diesem Jahr „wesentlich mehr Geld für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, weil die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 6.350 Euro gestiegen ist (Ost: 5.700 Euro)“.
Mehr Netto durch Wechsel der Krankenversicherung
Auch gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die mehr als 4.237,50 Euro brutto verdienten, würden zusätzlich zur Kasse gebeten, schreibt Tenhagen. Hier steige die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.350 Euro. „Wer mehr verdient, bezahlt dann zehn Euro mehr, der Arbeitgeber fast noch einmal so viel.“
Zudem erhöhten rund ein Viertel der Krankenkassen, vor allem kleinere mit zusammen knapp vier Millionen Versicherten, den Beitrag. Auch dadurch werde mehr vom Lohn abgezogen.
Allerdings können sich Betroffene wehren, meint Tenhagen. So sei für „die große Mehrzahl der 70 Millionen gesetzlich Versicherten“ günstigere Beiträge drin, wenn sie die Kasse wechselten. „Die Zusatzbeiträge, die die Arbeitnehmer allein zahlen, liegen nach den Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel zwischen 0,3 und 1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das heißt, viele können mehr als ein Prozent ihres Bruttoeinkommens sparen – oder mehr als 40 Euro im Monat.“
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