Axel Kleinlein, Bund der Versicherten (BdV). © BdV
  • Von Redaktion
  • 06.01.2017 um 15:08
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Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Finanzdienstleister MLP abgemahnt. Hintergrund ist, dass das Unternehmen auf seiner Webseite damit wirbt, Privatversicherte über den internen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu beraten. Was die Verbraucherschützer genau erzürnt, lesen Sie hier.

Der Finanzdienstleiter MLP aus Wiesloch wirbt auf seiner Webseite mit dem PKV-Tarifwechsel – und den Bund der Versicherten (BdV) stört das gewaltig. Denn laut BdV verlangt MLP für die Recherche von Tarifoptionen und die anschließende Beratung eine erfolgsabhängige Vergütung – auch „Servicepauschale“ genannt.

Die Verbraucherschützer finden dieses Vorgehen verwerflich, weil MLP als registrierter Versicherungsmakler die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen dürfe, wie BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein am Freitag erklärt. „Erst recht nicht gegen gesondertes Honorar“, so Kleinlein. Das dürfen nach BdV-Verständnis nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater.

Versicherungsmakler dürfen demnach eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung anbieten. Das Geschäftsmodell von MLP sehe jedoch eine ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung vor, heißt es. „Darüber hinaus dürfen sie sich von einem Verbraucher kein gesondertes Honorar versprechen lassen“, so die Verbraucherschützer.

Verbraucherschützer prüfen rechtliche Schritte

MLP habe die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgegeben, erklärt der BdV weiter. Man prüfe nun, ob gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden solle.

MLP wehrt sich gegen Vorwürfe

Gegenüber Pfefferminzia trat ein MLP-Sprecher den Vorwürfen des BdV entgegen: „Die Kritik des BdV können wir nicht nachvollziehen. Sie bezieht sich auch nicht auf die Beratungsleistung als solche. Stattdessen wird hier lediglich die Frage des gewerberechtlichen Status‘ aufgeworfen. Dazu haben wir aufgrund unserer vorherigen eingängigen Rechtsprüfung eine komplett andere Auffassung als der BdV.“

Weiter heißt es in der schriftlichen Stellungnahme: „Das Vorgehen des BdV überrascht uns auch insofern, als dass wir mit unserem Angebot den bis dato im Markt anzutreffenden Wechselberatungen Ende 2015 ganz gezielt ein kundenfreundliches gegenübergestellt hatten. So fällt bei uns eine Servicepauschale an – und diese auch nur im Erfolgsfall. Unsere Rechtsauffassung von der Zulässigkeit unseres Angebotes fußt unter anderem auf einem entsprechenden Rundschreiben der DIHK als zuständiger Aufsichtsbehörde für Versicherungsmakler.“

Die MLP Finanzdienstleistungen AG ist laut Impressum auf der Unternehmens-Webseite im Vermittlerregister als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 1 GewO eingetragen (Versicherungsvermittlerregister-Nr.: D-RCJ3-RS0O4-29).

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