- Von Redaktion
- 20.12.2016 um 15:30
Jeder dritte Deutsche leidet an Depressionen oder einer anderen psychischen Störung.
Diese gesundheitspolitische Herausforderung schlägt sich auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) nieder. Dort sind Erkrankungen der Psyche einer der häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von Leistungen.
Die Palette der Krankheitsbilder dabei ist vielfältig, besonders häufig sind Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen. „Auch organisch bedingte psychische Störungen, einschließlich Demenz und Verhaltensstörungen wie Ess-, Schlaf- und Sexualstörungen sowie Persönlichkeitsstörungen gehören dazu“, sagt Vera Willig, Gesellschaftsärztin der Inter Versicherungsgruppe. Ein Burnout hingegen werde nicht als Krankheit definiert, sondern sei eine Zusatzdiagnose, die Fachärzte eher selten stellten.
Entsprechend wichtig ist das Thema Psyche im Beratungsgespräch, denn die PKV-Tarife unterscheiden sich in ihren Leistungen in diesem Bereich mitunter erheblich. Das Thema wird von Maklern und Vermittlern aber oft nicht im Detail besprochen. „Unterm Strich erfährt der Kunde meist, dass psychotherapeutische Leistungen zu 100 Prozent abgesichert sind. Er muss sich im Falle eine Depression oder bei Burnout bei der Inter nicht noch zusätzlich Gedanken darüber machen, ob wir alle Sitzungen bezahlen“, sagt Michael Geske, Direktionsbeauftragter Kranken bei der Inter.
Psychotherapie – was ist abgedeckt?
Nicht alle Versicherer übernehmen jedoch bei einer ambulanten Psychotherapie die Kosten komplett. Manche Tarife begrenzen die Erstattung etwa auf 85 Prozent oder sie deckeln die maximal übernommenen Sitzungen auf 30 Sitzungen pro Jahr. Benötigt der Kunde weitere Sitzungen, muss er diese selbst zahlen. „Bei langwierigen psychotherapeutischen Erkrankungen kann das durchaus zu erheblichen Zuzahlungen führen, da eine Sitzung schnell an die 100 Euro oder mehr kosten kann“, so Geske. Umso wichtiger ist für Berater und Kunde vor Abschluss der Blick ins Bedingungswerk.
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