- Von Redaktion
- 19.12.2016 um 14:10
Die EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) werde mit der Umsetzung in nationales Recht bis Februar 2018 die Vermittlerrichtlinie von 2002 ablösen, die derzeit die Basis für eine Reihe nationaler Vorschriften darstellt, schreibt die Finanzaufsicht Bafin in der Dezember-Ausgabe des „Bafin-Journal“ – so weit, so bekannt.
Die Einzelheiten der Richtlinie bewertet die Bafin erwartungsgemäß nicht, sie stellt nur noch mal die Hintergründe und Ziele von IDD vor: „Nach den Vorgaben der Richtlinie soll die Aufsicht über vertriebsbezogene Aktivitäten von Versicherungsvermittlern und -unternehmen erheblich ausgeweitet werden“, steht da beispielsweise. „Dies spiegelt sich entsprechend im deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wider“.
Im Kern gehe es darum, fährt die Bafin fort, dass die Aufsicht über die Vertriebstätigkeiten nach der neuen Richtlinie „bereits frühzeitig beim Produktentwicklungsprozess in den Versicherungsunternehmen ansetzen (Produktfreigabeverfahren)“ solle. Hingegen habe die alte Vermittlerrichtlinie vor allem „die fachliche Eignung und die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Versicherungsvermittler im Blick gehabt“.
„Es wird erheblicher Mehraufwand entstehen“
Auch solle es künftig unter anderem „umfassende Regelungen zur Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Vermittlern und Versicherern auf der einen und Kunden und Versicherten auf der anderen Seite geben“, fassen die Aufseher zusammen.
Dabei räumt die Bafin ein, dass sie selber nicht so recht weiß, wohin die Reise mit IDD hinführen wird. „,Wie‘ sich die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und -vermittler in Zukunft im Detail gestalten wird, kann derzeit noch nicht genau vorhergesagt werden“, heißt es. Im Folgesatz werden die Aufseher dann aber doch ein wenig konkreter: „Schon heute ist jedoch absehbar, dass durch die steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen für alle Beteiligten – also Versicherungsvermittler, Versicherer und Aufsicht – erheblicher Mehraufwand entstehen wird.“
Mit dieser unschönen Botschaft möchte die Bafin ihre Leser dann aber wohl doch nicht in den Weihnachtsurlaub schicken. So hätten dank der frühzeitigen Veröffentlichung des Umsetzungsentwurfs jedoch alle Interessengruppen die Möglichkeit, „im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens über die neuen Regelungen zu diskutieren und sich entsprechend einzubringen“, steht da weiter zu lesen.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften voraussichtlich im Februar 2018 verbleibe daher auch „ausreichend Zeit, sich auf die neue Lage einzustellen“.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren