- Von Redaktion
- 23.11.2016 um 07:52
Normalerweise bleibt niemand ewig Student. Deshalb muss der BU-Schutz nicht nur für die Zeit des Studiums passen, sondern auch danach – ganz gleich, ob der Student sein Studium abbricht und einen Handwerksberuf erlernt oder nach erfolgreichem Studium als Unternehmer im Ausland tätig wird.
Aus diesem Grunde empfehlen sich für Studenten nur BU-Tarife, die für all diese Eventualitäten akzeptable Versicherungsbedingungen bieten. Darüber hinaus sollte ein verantwortungsvoller Vermittler aber auch über tarifliche Besonderheiten während des Studiums informieren. Hier gilt es, beispielsweise auch auf solche Fragen einzugehen:
• Gilt der vollwertige BU-Schutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisung auch für Studenten oder reduzieren Studentenklauseln den Versicherungsschutz?
• Welche Tätigkeit wird bei der Prüfung des Grades einer Berufsunfähigkeit während des Studiums herangezogen – das konkret absolvierte Studium, irgendein Studium oder ein hypothetischer Zielberuf?
• Wie wird die Lebensstellung für den Fall einer konkreten Verweisung definiert? Gilt die Lebensstellung eines Studenten ohne nennenswertes Einkommen oder die Lebensstellung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird?
• Muss ein Abbruch/Wechsel des Studiums gemeldet werden? Bleiben Versicherungsschutz und Beiträge auch nach Abbruch, Wechsel oder (verspätetem) Abschluss des Studiums unverändert bestehen?
Dabei sind die Antworten auf diese Fragen nicht selten auch vom erreichten Studienabschnitt des Interessenten abhängig. Für Studienanfänger und Studenten in der zweiten Studienhälfte können die Antworten durchaus unterschiedlich ausfallen. Im Zweifel sollte man besser nochmals genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
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