- Von Redaktion
- 22.11.2016 um 14:43
Dass im Zuge der IDD-Umsetzung in Deutschland auch zwei nationale Themenkomplexe neu geregelt werden sollen – das Provisionsabgabeverbot sowie der Honorar-Versicherungsberater – hat in Fachkreisen überraschende Reaktionen ausgelöst. Denn eigentlich gehen diese Themen gar nicht auf die europäische Richtlinie zurück. “Der Honorar-Versicherungsberater wird erstmals gesetzlich geregelt. Der provisionsbasierte Vertrieb hingegen bleibt in der bisherigen Form erhalten”, teilt die Finanaufsicht Bafin dazu mit.
Die Reaktionen auf den Referentenentwurf im Wortlaut:
Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM):
Der deutsche Gesetzgeber kann es einfach nicht lassen. Statt dem Vorbild Österreichs folgend den „Versicherungsmakler und -berater in Versicherungsangelegenheiten“ einzuführen, der sowohl für Courtage als auch für Honorar und sogar für eine Mischfinanzierung arbeiten darf, will die Bundesregierung bei der Umsetzung der IDD in deutsches Recht nun den Honorar-Versicherungsberater ins Gesetzbuch schreiben. Er soll den Versicherungsberater ablösen und auch Versicherungsverträge vermitteln dürfen.
Grundsätzlich begrüßt der VDVM, dass die Bundesregierung die IDD zügig in deutsches Recht umsetzen will. Allerdings misslingt insbesondere die Aufladung der Umsetzung mit der Förderung der Honorarberatung auf erste Sicht völlig und erweist dem Verbraucherschutz einen Bärendienst. Auch sonst ist der Referentenentwurf nicht frei von Widersprüchen und steigert die Bürokratie und Komplexität ohne Not weiter.
Des Weiteren soll es künftig allen Versicherungsvermittlern verboten sein, sich vom Verbraucher vergüten zu lassen, sie dürfen sich ausschließlich von Versicherungsunternehmen vergüten lassen. Was passiert aber, wenn der Versicherer den Vermittler nicht vergüten will, weil dieser den Vertrag nicht vermittelt hat?
Hier geht es zur kompletten Stellungnahme des VDVM.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher, Vermittler und Versicherer. Insbesondere die vorgesehene gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots trägt zu mehr Verbraucherschutz bei.
Erfreulich ist zudem der Fokus des Gesetzgebers auf die Qualität der Beratung, die unter anderem durch eine Weiterbildungspflicht gestärkt werden soll. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Thema Weiterbildung in den vergangenen Jahren kontinuierlich mit eigenen Initiativen vorangetrieben und sieht sich in ihrem Engagement bestätigt.
„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher, Vermittler und Versicherer. Hervorzuheben ist die vorgesehene Verankerung des Provisionsabgabeverbots. Das Verbot stellt sicher, dass auch künftig die langfristigen Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs stehen, nicht mögliche kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Beteiligung an Provisionszahlungen“, erklärt Axel Wehling Mitglied der GDV-Geschäftsführung.
Hier geht es zur kompletten Stellungnahme des GDV.
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute begrüßt in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung für den Versicherungsvertrieb erhalten bleiben sollen.
„Nur dank Provisionen können hunderttausende Versicherungskaufleute ihre Kunden qualifiziert und anspruchsvoll beraten und ihnen den für sie angemessenen Versicherungsschutz vermitteln“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir freuen uns auch, dass das BMWi den Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und Internetvertrieb (inklusive Vergleichsportale) ausweitet, wie in der IDD vorgesehen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet und der Online-Vertrieb muss künftig dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen wie der stationäre Vertrieb über Versicherungskaufleute.“ Zudem wird begrüßt, dass trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist.
Zudem freut sich der BVK, dass sein Vorschlag aufgegriffen wurde, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu fixieren. „Dank des Gesetzgebers wird nun ein ruinöser Wettbewerb zwischen den Vermittlern um die höchste Rabattierung gegenüber den Kunden verhindert. Dies ermöglicht weiterhin die volle Konzentration auf den angemessenen Versicherungsschutz“, zeigt sich Heinz erleichtert.
Hier geht es zur kompletten Stellungnahme des BVK.
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