- Von Redaktion
- 22.11.2016 um 07:04
Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat privatee Krankenversicherungsvolltarife untersucht. Vorgegangen sind die Forscher dabei nach drei generellen Leistungsniveaus: Grund-, Standard- und Premium-Schutz. Bei der Bewertung spielten Leistungsumfang, Beitragshöhe und Substanzkraft eine Rolle.
Bei den Tarifbedingungen (AVB) kamen insgesamt 13 Teilbereiche von A wie Auslandsschutz bis Z wie Zahnleistungen auf den Prüfstand. Dabei brachten wichtigere Teilbereiche – etwa Auslandschutz, ambulante und stationäre Behandlung oder auch Heilmittel – mehr Punkte als weniger wichtige Leistungen. Die Prämienhöhe wurde anhand von Musterkunden bei den Versicherern abgefragt und dann in Relation zum jeweils günstigsten Anbieter bewertet. Die Substanzkraft der jeweiligen Unternehmen floss ebenfalls in die Bewertung ein. Während Leistungsumfang und Prämienhöhe das Gesamtergebnis zu je 40 Prozent bestimmten, floss die Substanzkraft mit 20 Prozent in die Endnote ein. Nicht berücksichtigt haben die Tester dabei Basis- und Standardtarife.
Welche Merkmale mussten die Tarife mindestens bieten? Beim Grund-Schutz haben die DFSI-Tester neben der freien Krankenhauswahl die Vorgabe gemacht, dass beim ambulanten Arztbesuch auch Leistungen, die teurer sind als nach der Gebührenordnung vorgesehen, komplett erstattet werden müssen. Der jährliche Selbstbehalt darf höchstens 500 Euro betragen. Und bei Zahnbehandlungen muss der Tarif mindestens 80 Prozent der Kosten erstatten, bei Zahnersatz mindestens 60 Prozent. In dieser Kategorie konnten Axa und Hanse-Merkur die Tester überzeugen. Sie schafften die Note “sehr gut”.
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Beim Standard-Schutz sehen die DFSI-Kriterien schon deutlich mehr Leistungen vor: Zwar liegt der erlaubte Selbstbehalt wie beim Grund-Schutz bei maximal 500 Euro im Jahr, jedoch muss der Tarif bei Klinikaufenthalten des Versicherten mindestens vorsehen, dass die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer übernommen werden. Bei Zahnbehandlungen müssen mindestens 90 Prozent der Kosten und beim Zahnersatz 75 Prozent getragen werden. Wie beim Grund-Schutz leistet der Standard-Schutz beim ambulanten Arztbesuch über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung hinaus. Zudem müssen Standardtarife den Besuch beim Heilpraktiker zahlen. Und wer direkt den Facharzt aufsucht, muss ebenfalls alle Kosten erstattet bekommen. In dieser Kategorie lagen R+V und Arag mit einer sehr guten Bewertung vorne.
Für den Premium-Schutz gilt derweil folgendes: Der jährliche Selbstbehalt darf nicht höher sein als 350 Euro. Bei Klinikaufenthalten werden die Kosten für Einbettzimmer übernommen. Bei Zahnbehandlungen zahlt der Versicherer mindestens 90 Prozent der Kosten, bei Zahnersatz 80 Prozent. Es werden zudem alle Honorare erstattet, die teurer sind als nach den Höchstsätzen der Gebührenordnungen erlaubt – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sowie bei Zahnbehandlungen. Natürlich werden – wie beim Standard-Schutz – Facharzthonorare auch bei Direktkonsultation komplett übernommen. In der Premium-Variante hatten Axa und Debeka die Nase vorn.
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