- Von Redaktion
- 16.11.2016 um 10:45
Was ist geschehen?
Eine Frau bucht für sich und ihren Ehemann eine Reise im Wert von 5.736 Euro. Eine Reiserücktrittsversicherung schließt sie ebenfalls ab. Ihr Mann stirbt eine Nacht darauf.
Die Versicherung nimmt den Vertrag erst einige Tage später an – ohne vom Tod des Mannes zu wissen, berichtet Spiegel Online. Die Betroffene storniert die Reise, der Veranstalter verlangt 3.442 zurück Euro. Die Versicherung aber will nicht zahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
So schlimm die Trauer eines Betroffenen auch sein mag: Der Tod gilt rechtlich nicht als unerwartet schwere Erkrankung. Deshalb müsse die Reiserücktrittsversicherung auch nicht die Kosten für eine Stornierung übernehmen, heißt es von Seiten des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 233 C 26770/14).
Zwar hatte die Frau eine schwere psychosoziale Belastungsreaktion von ihrem Arzt attestiert bekommen, diese sei aber nur eine Umschreibung einer Trauerphase, so das Urteil.
Reiseexperten raten: Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man sich zuerst über die Leistungspakete, Kosten und auch die Zahlungskulanz verschiedener Versicherungen informieren.
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