Centstücke in einer Handfläche: Wenn das Geld einmal knapp wird, sollte die Kündigung der privaten Altersvorsorge nicht die erste Wahl, sondern der letzte Ausweg sein. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 04.11.2016 um 14:01
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Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, der ist den ersten Schritt in eine finanziell besser abgesicherte Zukunft schon gegangen. Denn: Ans Altwerden ohne private Vorsorge ist in Zeiten des sinkenden Rentenniveaus und Niedrigzinses gar nicht mehr zu denken. Aber was, wenn das Geld plötzlich nicht mehr reicht? Auch, wenn es gute Gründe für eine Kündigung geben mag, es gibt bessere Alternativen.

Durch einen Schicksalsschlag kann jedes Leben mal durcheinander geraten – und oft sind davon auch die Finanzen betroffen. Was passiert aber, wenn jemand plötzlich seine Lebensversicherung nicht mehr bezahlen und seinen Vorsorgeplan nicht einhalten kann? Eine Kündigung sollte immer der letzte Ausweg sein, empfiehlt der Versicherungsverband GDV – und schlägt folgende Alternativen zur Kündigung vor.

Zahlungsweise ändern

Kleine Raten einmal im Monat oder im Quartal aufzubringen, erscheint auf den ersten Blick einfacher, ist aber auch teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge. Es gilt, sich zu informieren und die Zahlungsweise zu wählen, die am besten in die Lebenssituation passt.

Zusatzversicherungen kündigen

Wenn man die Zusatzversicherungen kündigt, wird auch der Beitrag geringer. Das kann der Kunde normalerweise jederzeit tun. In so einem Falle reduziert sich aber natürlich auch der Versicherungsschutz.

Dynamische Tarife einfrieren

Wer im Vertrag vereinbart hat, dass sich der Leistung und Beitrag im Rahmen einer Dynamik regelmäßig erhöht, kann dies einfrieren. Das heißt im Klartext, dass die Versicherungssumme (und der Beitrag) nicht weiter steigt. Wer diese Möglichkeit aber zwei Mal genutzt hat, kann sie nicht mehr ohne erneute Gesundheitsprüfung anwenden.

Beiträge aufschieben

Manche Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden an, dass sie ihre Zahlungen aufschieben können; meist für ein halbes Jahr. Falls Arbeitslosigkeit der Grund für den finanziellen Engpass ist, kann sogar ein ganzes Jahr möglich sein. Nach Ablauf der Zeit muss der Kunde die Beiträge dann aber verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Das ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

Policendarlehen aufnehmen

Bei Geldnot kann man auf seine Lebensversicherung auch ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Höchstgrenze ist der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf zurückzahlen. Denn: Es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

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