- Von Redaktion
- 02.11.2016 um 10:24
Katharina Beckers verwitweter Vater wird nach einem schweren Sturz zum Pflegefall. Er hat mit einer Pflegeversicherung zwar vorgesorgt, aber die Tochter muss lernen, dass sie – obwohl Alleinerbin – keine Entscheidungen treffen kann. Da der 55-Jährige keine Vollmacht unterschrieben hat – weder für Konten, Pflegevorsorge noch Patientenverfügung –, muss sie sämtliche Entscheidungen mit dem gerichtlich bestellten Betreuer abstimmen.
Kein seltener Fall. Er zeigt, was passieren kann, wenn man sich nicht umfassend um die Vorsorge für den Notfall kümmert. Viele Menschen verfügen hier bestenfalls über Halbwissen und scheuen den Gang zum Notar oder Rechtsanwalt. Das Themenfeld rund um die Finanzen bei Pflege, Vollmachten, Verfügungen und Testamente gehört zur Lebensplanung und wird seit einigen Jahren verstärkt von Finanzvermittlern und Versicherungsmaklern entdeckt.
Denn der demografische Wandel und sinkende Courtage-Einnahmen in den Hauptgeschäftsfeldern lassen viele Berater über neue Services gegen Honorar nachdenken. Für jemanden, der ganzheitlich in Finanz- und Versicherungsfragen berät, Berufsunfähigkeits- und private Pflegeversicherungen vermittelt, liegt ein generationenübergreifender Beratungsansatz nahe.
Vier Hauptbereiche der Generationenberatung
„Es geht darum zu erkennen, wo Unklarheiten durch fehlende Vollmachten oder Verfügungen bestehen und wie und wo diese beseitigt werden können. Wir stellen den Status quo der bisherigen Versorgung fest und empfehlen dem Kunden, wie diese Mankos mit Versicherungs- und Finanzprodukten sowie Rechtsdienstleistungen über unsere Netzwerkpartner zu schließen sind“, erklärt Generationenberater Axel Wagener, Framtid Finanz- und Versicherungsmakler.
Die Generationenberatung umfasst vier Hauptbereiche, die man mit rechtlich, medizinisch, finanziell und „letzter Wille“ beschreiben kann. Instrumente für die Lösung der Problematik sind Betreuungs-, Patienten- und Sorgerechtsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Ebenso Verfügungen, die erst nach dem Tod wirksam werden sollen, wie das Testament oder eine Begräbnisvorsorge.
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