- Von Redaktion
- 01.11.2016 um 09:37
Bundessozial- und Bundesfinanzministerium haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Reform von Betriebsrenten geeinigt. 2018 soll es in Kraft treten. Hier kommen laut Nachrichtenagentur dpa die wesentlichen Punkte, auf die sich die Politiker geeinigt haben.
Förderung von Geringverdienern: Bieten Arbeitgeber Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 2.000 Euro monatlich eine Betriebsrente an, bekommen sie 30 Prozent von Beiträgen, die zwischen 240 und 480 Euro rangieren. Das sind also 72 bis 144 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird von der Lohnsteuer abgezogen.
Steuerliche Förderung: In Zukunft werden 7 statt bisher 4 Prozent der Arbeitgeber-Zahlungen von der Steuer freigestellt.
Neues bei Riester: Die Grundzulage für die Riester-Rente klettert von 154 auf 165 Euro nach oben.
Zielrente: In Tarifverträgen soll künftig vereinbart werden können, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer nur noch bAV-Beiträge zusagen. Das entlässt die Arbeitgeber aus der Haftung. Auch ist es möglich, dass Versorgungseinrichtungen keine Garantien oder Mindestleistungen mehr versprechen. Dann müssen Arbeitgeber aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen.
Opt-out: Die Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, Mitarbeiter automatisch in die bAV einzubeziehen. Will einer nicht mitmachen, muss er sich aktiv dagegen entscheiden (Opt-out).
Grundsicherung: In Zukunft sollen 200 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn man über eine Betriebs- oder Riester-Rente vorgesorgt hat und im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen ist.
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