- Von Redaktion
- 20.10.2016 um 17:01
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln gegen HDI ist nun rechtskräftig; wenn auch nur für fünf Jahre. Der Versicherer darf also keine doppelten Abschlusskosten mehr verlangen. HDI hat das Urteil ohne Widerspruch angenommen.
Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) wollen nun dafür sorgen, dass dieses Handeln auch bei anderen Versicherern verurteilt wird. „Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Online gibt es außerdem kostenlose Musterbriefe auf der Internetseite des BdV, mit dem sich betroffene Kunden an ihren Versicherer wenden können.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren