- Von Redaktion
- 12.10.2016 um 10:53
Sollte der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden, steigt die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung im kommenden Jahr von derzeit 56.250 Euro auf ein Brutto-Jahreseinkommen von 57.600 Euro beziehungsweise von 4.687,50 Euro auf 4.800 Euro monatlich. Wer diese Einkommensgrenze überschreitet, erhält Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss Sozialbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung künftig bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 4.350 Euro zahlen (derzeit 4.237,50 Euro). Erst nach Überschreiten dieser Grenze werden die erhobenen Beiträge gedeckelt und steigen nicht weiter an.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen voraussichtlich auf ein Brutto-Monatseinkommen von 6.350 Euro (bislang 6.200 Euro), im Osten soll die Grenze von 5.400 Euro auf 5.700 Euro angehoben werden.
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