- Von Redaktion
- 28.09.2016 um 20:01
Tatort Munch-Museum, Oslo, 22. August 2004, helllichter Tag: Zwei bewaffnete und maskierte Männer stürmen das Museum, reißen vor den Augen der Besucher die Meisterwerke „Der Schrei“ und „Madonna“ des Malers Edvard Munch von der Wand, bahnen sich ihren Weg nach draußen. Vor dem Gebäude wartet ein Helfer im schwarzen Audi, die Kunstdiebe entkommen.
Ihr Beutewert: rund 100 Millionen Euro. Pech für das Museum: Versichert waren die Kunstwerke nur gegen Feuer- und Wasserschäden – Diebstahl war in der Deckung nicht mit drin. Glück für das Museum: Die Polizei stellte die Werke bei einer Razzia zwei Jahre später sicher.
Private Kunstsammler brauchen sich vor solch spektakulären Diebstählen wohl nur im Ausnahmefall zu fürchten. Bedarf an einer speziellen Versicherung für die Kunstwerke haben sie aber trotzdem. Denn auch zu Hause kann den wertvollen Gemälden, Skulpturen & Co. einiges passieren.
Reicht dafür aber nicht die Hausratversicherung? In der Regel nein: „Die übliche Hausratversicherung deckt nur die im Versicherungsschein explizit genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab“, sagt Birgit Rolfes, Leiterin der Organisationseinheit Artima der Mannheimer. „Eine Kunstversicherung bietet dagegen einen viel umfangreicheren Schutz.“
Das bestätigt auch Dirk Heinrich, Geschäftsführer Deutschland und Österreich von Axa Art. Kunstversicherungen sind in der Regel als Allgefahrendeckung konzipiert und sichern alle denkbaren Schäden ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind, etwa Krieg: „So sind zum Beispiel einfache Beschädigungen – eine Skulptur wird beim Reinigen beschädigt –, einfacher Diebstahl – ein Kunstwerk wurde entwendet, ohne dass Einbruchspuren feststellbar sind – oder Transporte – ein Ölgemälde wird mit einer Kunstspedition zum Restaurator transportiert –
mitversichert.“
Wiederbeschaffungs- oder Restaurierungskosten
Wird etwa ein Gemälde komplett zerstört, bekommen Kunden in der Regel den Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand bei Wiederbeschaffung kostet. Oder es gibt eine zuvor mit dem Kunden vereinbarte feste Summe (Taxe). Ist das Kunstwerk „nur“ beschädigt, zahlen die Versicherer die Restaurierungskosten.
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