Die Teilnehmer der Diskussionsrunde (von links): Manfred Zöllmer (SPD), Norman Wirth (AfW), Axel Kleinlein (BdV), Susanna Karawanskij (Die Linke), Moderator Marc Surminski, Anja Karliczek (CDU), Peter Schwark (GDV) und Thomas Köhne (Institut für Versicherungswirtschaft). © Commbeo Berlin
  • Von Redaktion
  • 20.09.2016 um 15:45
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Unter dem Motto „Finanzberatung 2020: Was will der Kunde? Was will Europa?“ hatte Standard Life zu einer Diskussion mit Experten aus Politik und Verbänden eingeladen. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick.

Rund 140 Makler waren der Einladung nach Berlin am 8. September in das Haus der Bundespressekonferenz gefolgt. Schwerpunkt der Diskussion war die anstehende Regulierung der Vermittler – insbesondere die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb IDD. Diese muss bis Ende Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das soll zügig geschehen, auch wenn die dazu nötigen delegierten Rechtsakte der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zum Teil noch gar nicht vorliegen. „Ich gehe davon aus, dass Anhörung und Kabinettsbefassung Ende dieses Jahres stattfinden und die Umsetzung noch vor der Wahl im nächsten Jahr abgeschlossen wird“, sagte Anja Karliczek, Mitglied im Finanzausschuss für die CDU. Die Idee sei, den Grundlagen aus Brüssel zu folgen und eine Minimalumsetzung anzustreben und nicht zu verschärfen.

Minimalumsetzung der IDD angestrebt

„Der Vertrieb steht vor sehr starken Umbrüchen, Sie sollten relativ rechtzeitig wissen, was auf Sie zukommt“, wandte sich Manfred Zöllmer, stellvertretender finanzpolitischer Fraktionssprecher der SPD, an die anwesenden Makler. „Der Kunde soll die Wahl haben, welche Art von Beratung er haben will“, sagte Zöllmer. Ein Provisionsverbot, obgleich laut IDD im Vertrieb auf nationaler Ebene möglich, werde nicht eingeführt. Problem sei die Eiopa, die mit ihren Vorgaben drohe, die in der IDD verabschiedeten Regelungen etwa zur Vergütung ins Gegenteil zu verkehren.

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV), betonte, man werde erst im Februar 2017 wissen, wie die Frage der Interessenkonflikte bei der Vergütung und Produktkonzepten konkret behandelt werden soll. Kleinlein sieht nur zwei Ansätze: Offenlegung der Provision oder Verbot. „Wenn es tatsächlich andere Lösungen geben sollte, müssen sie aktiv entwickelt werden. Abwarten und hoffen wird hier nicht klappen.“

Je nach Produkt greife die IDD nicht immer. Sogenannte Prips (Packaged Retail Investment Products, im Versicherungsmantel verpackte Anlageprodukte) würden anders behandelt. Eine spezielle Regulierung hierzu gelte bereits in knapp vier Monaten, aber immer noch gebe es keine klare Definition, welche Produkte in diese Kategorie fallen. „Ein riesiges Problem für die Versicherungswirtschaft. Jeder schaut in die Glaskugel“, so Kleinlein.

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