- Von Redaktion
- 20.09.2016 um 10:21
Es ist eine unumstößliche Wahrheit in der Geldanlage, dass Rendite auf Kosten der Sicherheit geschaffen wird und umgekehrt. Verspricht nun ausgerechnet ein Produkt zur Absicherung der Langlebigkeit, das ja eher nicht zur Geldanlage, sondern zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos geeignet ist, man habe beides vereint, dann sollte man sich das unbedingt genauer ansehen.
Dieses bemerkenswerte Versprechen geben die sogenannten Index-Renten. Die beiden Zauberwörter lauten dabei Index-Partizipation und neue Garantien. Unter neuen Garantien ist zu verstehen, dass der Versicherer einen großen Teil des Risikos an den Versicherten abgibt. Es sind also weniger Garantien. In der klassischen Rentenversicherung trägt der Versicherer das Anlagerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
Umrechnung mit heute noch unbekanntem Faktor
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung trägt der Versicherte das Anlagerisiko. Der Versicherer verspricht aber bei Vertragsabschluss, das bei Rentenbeginn erwirtschaftete Kapital nach einem garantierten Faktor umzurechnen; dem sogenannten Rentenfaktor.
In einer „modernen“ Rentenversicherung mit neuen Garantien gibt es eine Garantierente und ein Garantiekapital. Bei Rentenbeginn wird das Vertragsvermögen aber mit einem heute noch unbekannten Faktor in eine Rente umgerechnet.
So kann es sein, dass bei Rentenbeginn das vorhandene Vermögen das Garantiekapital um das Doppelte übersteigt. Bei einem schlechteren Umrechnungsfaktor muss deswegen aber nicht die Rente verdoppelt werden, sondern kann auch etwa auf dem Niveau der Garantierente bleiben. Der Versicherer kann also auf Zinsveränderungen und eine gestiegene Lebenserwartung reagieren. So muss er weniger Risiko tragen und auch nicht so viel Kapital im Sicherungsvermögen zurücklegen.
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