ZDF-Studio in München. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 02.09.2016 um 11:21
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Der Branchenverband GDV reagiert auf die ZDF-Zoom-Sendung „Die Lebensversicherungsfalle”, die den Gesellschaften vorwirft, in vielen Fällen ihre Kunden mit zu hohen Ablaufleistungen hinters Licht zu führen.

In der Sendung ZDF Zoom gab es mal wieder eine Generalschelte für Versicherer und Berater. Man verspreche zu hohe Ablaufleistungen und verkaufe Produkte, die nicht zum Bedarf der Kunden passten (wir berichteten).

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht in einem Statement nun auf drei kritische Punkte der ZDF-Zoom-Sendung ein.

Der erste Punkt: Die sinkenden Ablaufleistungen bei Kapitallebensversicherungen. Die Sendung wirft den Versicherern vor, den Kunden hier Geld vorzuenthalten, etwa aus Reserven.

Der GDV betont allerdings, dass für die sinkenden Ablaufleistungen die Kapitalmarktentwicklung entscheidend sei, namentlich das seit vielen Jahren fallende Zinsniveau. „Das hat nun dazu geführt, dass teilweise sogar Negativzinsen verlangt werden. Da Versicherer zu erheblichen Teilen in Zinspapieren investiert sind, wirkt sich das gefallene Zinsniveau negativ auf die Kapitalerträge aus“, heißt es beim GDV.

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Als nächstes geht der Verband auf einen in der Sendung beschriebenen Fall ein. Ein Mann hatte sich auf die in Aussicht gestellte Ablaufleistung verlassen und einen Darlehensvertrag in gleicher Höhe abgeschlossen. Weil die Ablaufleistung niedriger ausfiel, blieb der Mann auf Kosten sitzen.

Der GDV dazu: „Bei fallenden Zinsen und damit zeitlich verzögert auch sinkenden Lebensversicherungsleistungen können Tilgungslücken entstehen. Um diese zu vermeiden, ist es wichtig, die Kreditkonditionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die niedrigen Zinsen anzupassen. Gesetzlich hat jeder Kunde das Recht, bei jedem Kredit alle zehn Jahre die Konditionen an die aktuellen Zinsen anzupassen. Gerade bei Hypotheken, die 30 Jahre laufen, kann der Kunde so mehrfach seine Zinskonditionen verbessern. Wenn die so eingesparten Zinsen zur Erhöhung der Versicherungssumme oder zur zusätzlichen Tilgung des Kredites verwendet werden, werden ungeplante Finanzierungslücken vermieden beziehungsweise deutlich verringert.“

Streitpunkt Beteiligung an den Bewertungsreserven

Der dritte Punkt schließlich ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die geänderte Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Der Gesetzgeber hatte die Beteiligung an den Bewertungsreserven 2008 geschaffen, um die Kunden stärker an Kursteigerungen bei Aktien und Immobilien zu beteiligen.

Durch die sinkenden Zinsen stellte sich aber der Effekt ein, dass die Kurse der Anleihen vorrübergehend stiegen und „die Versicherer entgegen den fallenden laufenden Erträgen ihre Ausschüttungen erhöhen“ mussten.

Die Fähigkeit, künftig noch die versprochenen Garantiezinsen sicher erwirtschaften zu können, sei dadurch massiv geschwächt worden. „Diesen kontraproduktiven Mechanismus hat der Gesetzgeber 2014 korrigiert. Es bleibt dagegen weiterhin bei der ursprünglich allein angestrebten Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien.“

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