- Von Redaktion
- 01.09.2016 um 16:14
Seit der Einführung des Sonderbeitrags im Jahre 2005 durch die Regierung ist der Beitragssatz, den Arbeitgeber und -nehmer in die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einzahlen, nicht mehr gleichmäßig aufgeteilt. Seit 2009 besteht sogar die Möglichkeit für Krankenkassen, einen weiteren Beitrag einkommensunabhängig zu erheben.
Die Folge: Während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent gedeckelt ist, mussten Arbeitnehmer im vergangenen Jahr im Schnitt 8,4 Prozent zahlen. Fürsprecher einer „paritätischen Finanzierung“ sagen daher, diese Aufteilung sei ein Verstoß gegen die Solidarität.
Welche Leistungen würde eine solche paritätische Finanzierung also beinhalten? Dürften bei einer Durchsetzung Ansprüche auf Parität für alle Ausgaben in der GKV erhoben werden? Das hätte dann wohl vor allem Auswirkungen auf die Lohnentwicklung, schreibt Jochen Pimpertz, Leiter des Kompetenzfelds Öffentliche Haushalte und soziale Sicherung beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln, in einem Kommentar für den Focus.
Leistungskatalog weiter einschränken
Denn: Für eine dauerhaft rentable Beschäftigung müsste ein Arbeitgeber mehr Arbeitskosten erwirtschaften. „Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund musste der Leistungskatalog in der Vergangenheit wiederholt eingeschränkt werden, um den Anstieg des Beitragssatzes zu dämpfen – zum Beispiel zu Lasten des Zahnersatzes oder der Sehhilfen“, so Pimpertz.
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