- Von Redaktion
- 01.09.2016 um 15:32
Ich stelle die offene Frage: Weiß Herr Kleinlein eigentlich wovon er spricht? Richtig ist, dass der Bund der Versicherten (BdV) im Jahre 1983 ein Urteil erstritten hat, welches besagt, dass man Lebensversicherungen – genauer – die Kapitallebensversicherung, als legalen Betrug bezeichnen darf (hier geht es zum Ursprungsbeitrag von Axel Kleinlein).
Das ist aber eine olle Kamelle, die in der heutigen Zeit dem Verbraucher nicht dient. Keiner konnte voraussagen, dass es so eine Entwicklung auf dem Kapitalmarkt geben würde. Aber Polemik übertüncht Unwissenheit.
Was ist eine Kapitallebensversicherung? Hier wird einmal das Leben des Versicherungsnehmers versichert, und zugleich ein Sparbeitrag für die Altersversorgung gezahlt. Für das versicherte Leben muss der Versicherungsnehmer einen Risikobeitrag bezahlen. Es wurde in der Vergangenheit immer eine garantierte Ablaufleistung im Vertrag vereinbart.
Aber schon sei 2000 – also mehr als 15 Jahren – verteuern sich die Garantien. Das dürfte doch dem Versicherungsmathematiker Herrn Kleinlein nicht entgangen sein. Garantien kosten Geld, die die Rendite schmälern. Ein Verbraucherschützer, der etwas von Kapitalanlagen versteht, hätte schon vor 15 Jahren warnend die Hände heben, und eine Verringerung der garantierten Ablaufleistung fordern müssen.
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