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  • Von Redaktion
  • 31.08.2016 um 19:20
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HDI und HDI Global haben neue Versicherungen im Angebot und die VHV bietet Schutz für Handwerksbetriebe an.

HDI überarbeitet Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

HDI hat ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte überarbeitet. Mitversichert sind nun unter anderem auch Cyber-Schäden. Erstattet werden die entstandenen Schäden, wenn etwa durch die Tätigkeit des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts Kundendaten verloren gehen oder wenn Datenschutzbestimmungen oder Netzwerksicherheit verletzt werden.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung können zudem die Kanzleien auch die finanziellen Folgen von Hacker-Angriffen und Datendiebstahl absichern. Darüber hinaus ist im Schutz die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeschlossen. Die Mitabdeckung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Gesellschaften ist ebenfalls möglich.

Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstzulassung entfällt der Selbstbehalt. Danach können Versicherte zwischen einer festen und einer prozentualen Selbstbeteiligung mit festgelegter Höchstgrenze wählen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr je nach Tarif den jeweiligen Mindestbetrag.

HDI Global bringt Sportversicherung

HDI Global hat eine Sportversicherung für Profisportler und ihre Vereine auf den Markt gebracht. Diese deckt temporäre oder dauerhafte Verdienstausfälle von Fußballspielern, Eishockey-, Handball- und Basketballern sowie Radsportlern ab, die ihren Sport beruflich ausüben. Außerdem sichert die Police Sportvereine gegen die finanziellen Risiken ab, die durch einen Ausfall ihrer Profis entstehen.

Im Leistungsfall kommt die Police für finanzielle Einbußen auf, die bei einer Sportinvalidität nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Verein entstehen. Nach wahlweise 42, 60 oder 90 Tagen erhält der Versicherte die vereinbarte monatliche Zahlung für eine Ausfalldauer von maximal einem Jahr. Wird der Ausfall durch gesundheitliche Schäden verursacht, erhält der Sportler auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme eine Einmalzahlung.

Bei den Vereinen richtet sich die Versicherungssumme bei einem dauerhaften Ausfall nach dem aktuellen Marktwert des Spielers. Fällt er zeitweilig aus, wird die Versicherungsleistung nach seinem Gehalt errechnet.

Zum Schutz gehören verschiedene Assistance-Leistungen im Ausland. Hier zählen beispielsweise die Verlegung in ein anderes Krankenhaus und die Organisation einer außerplanmäßigen Heimreise.

Bei der Antragstellung können Sportler und ihre Vereine die gesundheitliche Prüfung der Athleten direkt vom Versicherer durchführen lassen. Dabei lässt HDI Global einen ausgefüllten Fragenbogen, ein großes Blutbild und einen EKG-Stresstest von Sportärzten bewerten.

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