- Von Redaktion
- 25.08.2016 um 10:07
Erster Fall
Eine schwer an Krebs erkrankte Frau und ein Mann heiraten nach 25 Jahren Partnerschaft in ihrer eigenen Wohnung, da die Frau bereits bettlägerig ist. Vier Tage später stirbt sie. Nach zwei Monaten beantragt ihr Ehemann Witwenrente, die Deutsche Rentenversicherung verweigert diese aber.
Der Mann klagt daraufhin, das Sozialgericht Stuttgart stellt sich aber auf diese Seite der Behörde (Aktenzeichen: S 6 R 2504/14). Das Paar sei nicht ein Jahr verheiratet gewesen, was eine Mindestgrenze für Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente sei.
Hier liege eine Versorgungsehe und keine alleinige Liebesehe vor, denn schließlich hätten die beiden ein Vierteljahrhundert zusammengelebt. Da sei nie von Heirat die Rede gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es folgt wohl noch eine Verhandlung vor dem Landessozialgericht.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren