- Von Redaktion
- 22.08.2016 um 13:38
Was ist geschehen?
Eine Betriebskrankenkasse hat Service-Unternehmen mit der Akquise neuer Mitglieder beauftragt. Diese rufen bei Kunden an und versuchen sie zu überreden, neue Mitglieder der BKK zu werden. Auf diese Anrufe folgen Begrüßungsschreiben, die die Angerufenen als neue Mitglieder willkommen heißen. Außerdem kündigt das Service-Unternehmen unter dem Namen der Angerufenen der bisherigen Krankenkasse. Für all das fehlt allerdings die Vollmacht der Kunden.
Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht.
Das Urteil
Das Landgericht Konstanz folgt der Auffassung der Wettbewerbszentrale (Aktenzeichen 9 O 6/16 KfH). Die Begrüßungsschreiben erweckten den Eindruck, der Versicherte sei nun tatsächlich neues Mitglied der BKK. Das sei eine „unzumutbare Belästigung“. Außerdem sei es rechtswidrig, im Namen einer anderen Person eine Kündigung ohne Vollmacht einzureichen.
Das Landgericht hat der Betriebskrankenkasse daher untersagt, diese Methoden der Kundengewinnung weiter anzuwenden.
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