Das Landgericht in Konstanz (Baden-Württemberg). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.08.2016 um 13:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:60 Min

Eine Betriebskrankenkasse (BKK) lässt ein Service-Unternehmen Krankenversicherte anrufen, um sie zu einem Kassenwechsel zur BKK bewegen. Warum die Krankenkasse daraufhin Ärger mit der Wettbewerbszentrale und dem Landgericht Konstanz bekam, lesen Sie hier.

Was ist geschehen?

Eine Betriebskrankenkasse hat Service-Unternehmen mit der Akquise neuer Mitglieder beauftragt. Diese rufen bei Kunden an und versuchen sie zu überreden, neue Mitglieder der BKK zu werden. Auf diese Anrufe folgen Begrüßungsschreiben, die die Angerufenen als neue Mitglieder willkommen heißen. Außerdem kündigt das Service-Unternehmen unter dem Namen der Angerufenen der bisherigen Krankenkasse. Für all das fehlt allerdings die Vollmacht der Kunden.
Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht.

Das Urteil

Das Landgericht Konstanz folgt der Auffassung der Wettbewerbszentrale (Aktenzeichen 9 O 6/16 KfH). Die Begrüßungsschreiben erweckten den Eindruck, der Versicherte sei nun tatsächlich neues Mitglied der BKK. Das sei eine  „unzumutbare Belästigung“. Außerdem sei es rechtswidrig, im Namen einer anderen Person eine Kündigung ohne Vollmacht einzureichen.

Werbung

Das Landgericht hat der Betriebskrankenkasse daher untersagt, diese Methoden der Kundengewinnung weiter anzuwenden.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content