- Von Redaktion
- 09.08.2016 um 16:55
Eine 78-jährige Frau aus Offenburg wird völlig unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Die Folgen: Keine Verletzungen, aber Totalschaden an ihrem fast 20 Jahre alten Auto. Üblicherweise zahlt die Versicherung des Unfallverursachers in diesen Fällen den entstandenen Schaden der Opfer.Hier ging die Frau trotzdem fast leer aus.
Eine vollständige Reparatur ihres Wagens sollte 1.000 Euro kosten. Dieser Betrag liegt aber deutlich über dem Restwert ihres alten, lädierten Fahrzeugs. Dieser beträgt nämlich nur noch 40 Euro. Auch wäre eine Neuanschaffung eines vergleichbaren Autos günstiger als eine Reparatur.
Die Versicherung hat der Rentnerin aus Offenburg daher nur eine Entschädigung von 210 Euro zukommen lassen. Sie berechnet sich aus der Differenz des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertig funktionsfähigen Autos (hier wären es 250 Euro gewesen), und dem Restwert – also dem Wert des Autos in nicht repariertem Zustand (40 Euro in diesem Fall).
Ein Problem, dass Fahrer älterer Autos häufig haben, bestätigt Jost Henning Kärger, fachlicher Leiter Verkehrsrecht in der Juristischen Zentrale des ADAC in München. Eine Absicherung gegen einen wirtschaftlichen Totalschaden sei daher nicht möglich, „da im Schadenersatz- und im Versicherungsrecht der wirtschaftliche Wert der beschädigten Sache die Entschädigungshöchstgrenze ist“, erklärt der Experte gegenüber dem Portal baden-online.de.
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