- Von Redaktion
- 05.08.2016 um 14:21
Auch das sonst „netteste“ und „süßeste“ Tier kann sich in Ausnahmesituationen unberechenbar zeigen. Ein Beispiel dafür ist ein Radfahrer, der durch fünf durchgehende Ponys verletzt wurde und eine Querschnittslähmung erlitt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass nicht nur der Halter des Ponys, welches ihn zu Fall brachte, haften muss. Sondern auch die Besitzer der anderen vier Ponys. Sie alle müssen nun 430.000 Euro bezahlen (Aktenzeichen VI ZR 467/13).
Bei einem Schaden an Dritten haftet der Halter. Egal, ob er selbst Schuld hat oder nicht. Egal, ob es Fahrlässigkeit war oder nicht. Die Haftung kann in unbegrenzter Höhe erfolgen und sich auf Personen-, Sach- sowie auf Vermögensschäden beziehen. Bezahlen muss der Besitzer mit gegenwärtigen als auch zukünftigen Geldmitteln, denn die Haftungsdauer kann sich auf bis zu 30 Jahre erstrecken.
Weil diese Kosten unvorhersehbar sind, sollten sich Tierhalter über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen schützen. Je nach Tierart variieren die Kosten; vermeintlich gefährlichere Hunde sind teurer als „zahme“ Rassen. Katzen, Meerschweinchen und Co. müssen als Kleintiere nicht versichert werden.
Allgemein ist es möglich, mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung einen Schutz vor Schäden von bis zu 15 Millionen Euro zu erhalten. Dieser sollte natürlich, wenn nötig, auch im Ausland (Urlaub) gültig sein. Dabei gilt: Zuerst die Leistungen und dann die Preise der verschiedenen Anbieter überprüfen und vergleichen. So ist der Schutz optimal und individuell auf den Halter anpassbar.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren