- Von Redaktion
- 04.08.2016 um 15:21
Das Meinungsforschungsinstitut Yougov hat für die DEVK Versicherungen durch eine Umfrage Erschreckendes herausgefunden: 97 Prozent der Befragten haben sich noch nicht mit dem Thema „Digitaler Nachlass“ beschäftigt. 37 Prozent gaben immerhin an, schon einmal etwas von dem Begriff gehört zu haben.
Als digitales Erbe oder digitalen Nachlass bezeichnet man elektronische Daten, die nach dem Tod des Nutzers weiter existieren und deren Rechte an die Erben übergehen, seien es Zugänge zum Online-Banking, E-Mail-Konten oder Zugänge zu Facebook, Twitter & Co. Was mit den Daten passieren und wer sich darum kümmern soll, ist ein wichtiger Teil des Testaments.
Welchen Bereich würden die Befragten als erstes regeln wollen? 70 Prozent stimmten hier fürs Online-Banking. Danach folgen E-Mail-Konten (56 Prozent), Online-Zugangsdaten zu Versicherungsportalen (38 Prozent), Blogs (36 Prozent) und eigenen Internetseiten (31 Prozent).
Die DEVK empfiehlt, im Testament festzulegen, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Zugangsdaten sollte man aber nicht ins Testament schreiben – zumal sich Passwörter (hoffentlich!) ab und an ändern. Sinnvoll ist dagegen ein Hinweis, wo sich die Daten befinden und wer darauf zugreifen darf. Am besten weiht man die Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten ein.
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