- Von Redaktion
- 09.06.2016 um 11:35
Wie stellt sich die Lage derzeit in Deutschland dar? Bislang ist niemand verpflichtet, sich zu versichern. Vielmehr ist es eher so: Wer eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließt, bekommt in der Regel von seinem Versicherer zusätzlich auch eine Elementarschadenversicherung angeboten. Sie deckt etwa Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck und Erdbeben ab. Sturm und Hagel als Risiken wiederum wären in einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Für oder gegen eine Versicherungspflicht? Heute.de klärt im Gespräch mit ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke die juristischen Auswirkungen.
Nach Angaben des Branchenverbandes GDV könnte für 99 Prozent der Häuser in Deutschland eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings bei sehr unterschiedlichen Konditionen, Preisen und Selbstbehalten. Bundesweit aber seien lediglich rund 40 Prozent der Wohnhäuser entsprechend abgesichert. In einigen Regionen, wie im stark betroffenen Bayern, liegt die Quote mit etwa 26 Prozent sogar noch deutlich darunter.
Auf regionaler Ebene gab es, so Tacke, bereits die Pflicht sich zu versichern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Dort sind deshalb nach GDV-Angaben heute noch immer etwa 95 Prozent aller Wohnhäuser entsprechend abgesichert. Auch ein Großteil der Kunden in Ostdeutschland hatte mit der früheren DDR-Versicherung eine solche Versicherung mit abgeschlossen. Sie war praktisch automatisch in den Wohngebäude-Verträgen enthalten. „Deshalb traf das verheerende Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 Europas größten Versicherer Allianz besonders hart, der die DDR-Versicherung nach der Wende übernommen hatte“, sagt Sarah Tacke. Außerhalb Deutschlands habe beispielsweise die Schweiz eine Versicherungspflicht mit Deckelung, das heißt: Wenn eine bestimmte Schadenhöhe erreicht ist, springt der Staat ein.
Die Versicherungsunternehmen halten wenig von einer solchen Versicherungspflicht und sehen die Auswirkungen kritisch. Nach Meinung der Allianz setze eine Pflichtversicherung falsche Signale, da sie die falsche Besiedlungspolitik in vom Hochwasser gefährdeten Gebieten unterstütze. Auch fürchtet das Unternehmen, dass die Betroffenen dann nicht mehr ausreichend Vorsorge treffen und ihre Werte schützen. Grundsätzlich sei Pflichtversicherungsschutz dem Schutz Dritter vorbehalten wie beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht, nicht aber dem Eigenschutz für persönliche Sachschäden. Für die Kunden würde sich eine Versicherungspflicht wohl in jedem Falle negativ auswirken: Sie müssten mit steigenden Beiträgen bei zugleich harten Einschnitten bei den Entschädigungen rechnen.
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