- Von Redaktion
- 01.06.2016 um 11:25
Die Hausratversicherung gehört zu den meist abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Zu Recht – laut der neuen Kriminalstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr um fast 10 Prozent gestiegen. Wer bereits einen Einbruch erlitten hat, kennt die schlimme Gefühlsachterbahn danach: Die Betroffenen fühlen sich traurig, wütend und können sogar depressiv werden. Jemand ist in ihre Privatsphäre eingedrungen und hat die wertvollen Sachen geklaut.
Neben der emotionellen entstehen auch finanzielle Schäden. Gut, wenn man dann eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Diese versichert das Hab und Gut – und kommt nach dem Einbruch für den entstandenen Schaden auf. Um die gestohlenen Sachen zu ersetzen, brauchen die Versicherungen aber einen Nachweis, dass die geklauten Gegenstände dem Betroffenen tatsächlich gehörten. Das ist am einfachsten mit Kaufbelegen und Rechnungen nachzuweisen. Doch während die meisten Menschen die Belege von Großanschaffungen wie einem Fernseher oder einem Kühlschrank aufbewahren, sind die Wenigsten bei den kleineren Gegenständen genauso diszipliniert.
Ohne Belege gilt es, einen glaubwürdigen Nachweis vorzuzeigen. Das können die Fotos von Familienfeiern sein, auf welchen der gestohlene Schmuck zu sehen ist. Auch Kontoauszüge, falls die Sachen mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlen wurden, sind ein guter Nachweis. Ansonsten wird der Wert der Gegenstände lediglich geschätzt und Versicherungsnehmer bekommen nicht den tatsächlichen Anschaffungspreis erstattet.
Deshalb raten viele Versicherer, die Hausratsgegenstände zu fotografieren. Auf diese Weise erhält der Versicherer einen ersten Eindruck, was die entwendeten Sachen gekostet haben. Noch besser ist es aber nach wie vor, alle Kaufbelege – von teuren wie kleinen Anschaffungen – an einem Platz aufzubewahren. Im Schadenfall spart das nicht nur die Zeit – sondern auch Nerven.
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