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Selbstständige in einem Gemeinschaftsbüro in Nürnberg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.06.2016 um 10:20
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Selbstständige sollen standardmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – so lautet einer der Vorschläge für eine Renten-Reform. Nun erhalten die Verfechter dieses Ansatzes neues Futter: Das Bundesarbeitsministerium belegt, dass eine besondere Form der Selbstständigkeit durch das Rentensystem durchrutscht. Wer das ist und was das für das Rentensystem bedeutet.

Die Digitalisierung hat eine neue Arbeitsform zutage gefördert. Unternehmen nutzen Soloselbstständige, um gezielt Teile ihrer Prozesse auszulagern. So wird beispielsweise nicht das Marketing outgesourct, sondern anstelle dessen nur Tätigkeiten wie das Finden einer Idee oder das Erstellen eines Konzepts.

In anderen Ländern funktioniert dieser Ansatz gut, da sich Kreative zu Gruppen zusammentun und somit größere Aufträge gemeinsam abarbeiten. Eine neue Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt nun, dass diese Soloselbstständigen von Altersarmut bedroht sind. Mehr als ein Drittel der Soloselbstständigen könnten aus den laufenden Einnahmen keine Ersparnisse bilden. Und nicht einmal die Hälfte sorge fürs Alter vor.

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Die Folgen für die Gesellschaft liegen auf der Hand: Wer nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt hat, ist auf die gesetzliche Grundversorgung angewiesen. Dies gilt auch dann, wenn jemand nie in das System eingezahlt hat. Die Kosten dafür werden in den kommenden Jahren ansteigen, da ein Drittel der Soloselbstständigen bereits heute 55 Jahre und älter ist.

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