- Von Redaktion
- 25.05.2016 um 18:08
Die Parklücke ist zu klein, die Kurve zu eng, der Vordermann geht heftig in die Eisen – und schon hat es gekracht. Über 9 Millionen Schadenfälle haben die Kfz-Versicherer allein im Jahr 2014 reguliert, hat der Versicherungsverband GDV ermittelt. Für den weitaus größten Teil der Unfälle waren Fahrfehler die Ursache. Werden dabei Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat der Halter eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ersetzt diese auch die Schäden am eigenen Auto.
Doch wie verhält es sich, wenn nicht der Fahrer Schuld ist, sondern das Auto? Auch in diesen Fällen greife der Versicherungsschutz, erklärt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Versicherungsverband GDV: „Das System der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst selbstverständlich auch das automatisierte Fahren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren ab, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die von Fahrfehlern.“
Dahinter steht die Idee der Gefährdungshaftung: Jedes Auto ist grundsätzlich eine Gefahrenquelle für andere – Schäden können auch dann entstehen, wenn der Fahrer nichts falsch macht. Beispiele gibt es genug: Automobilhersteller bauen defekte Teile ein, einer Werkstatt unterläuft ein Fehler oder eine Ampel zeigt allen Seiten gleichzeitig grün. „Egal, wer oder was für einen Unfall letztendlich verantwortlich ist – für alle Schäden, die beim Betrieb eines Autos verursacht werden, haftet der Halter. Und damit im Ernstfall auch wirklich alle Kosten beglichen werden können, verpflichtet der Gesetzgeber jeden Fahrzeughalter, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen“, so Pataki. Der Vorteil: Opfer von Verkehrsunfällen haben mit der Versicherung einen einzigen direkten und solventen Ansprechpartner.
Diese klaren und einfachen Regeln könnten problemlos auch auf automatisierte Fahrsysteme angewendet werden. Es bleibe auch bei Unfällen durch automatisierte Fahrsysteme dabei, dass die Versicherung das Opfer entschädigt. „Wir können es einem Verkehrsopfer nicht zumuten, dem Autohersteller einen eventuellen Produktfehler nachweisen zu müssen, bevor er eine Entschädigung erhält“, so Pataki. Das sei allerdings nicht als Freibrief für die Automobilindustrie zu verstehen.
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