- Von Redaktion
- 17.05.2016 um 12:47
„Eine weitere Senkung des Höchstrechnungszinses bedeutet für viele Neuverträge, dass die garantierte Leistung ohne Überschüsse zu einer Negativrendite führt“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV). Dies betreffe neben privat besparten Lebens- und Rentenversicherungen auch staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge.
Auch die Absicherung biometrische Risiken würde sich verteuern, etwa bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen. Für Versicherte könnten sich Altersvorsorgeverträge sogar zu einem Verlustgeschäft entwickeln. „In vielen Fällen würden zukünftig die garantierten Kapitalsummen geringer sein als das, was in den Vertrag eingezahlt wird“, so Kleinlein.
Die Senkung des Rechnungszinses wirkt sich dabei nicht nur auf die konventionelle Lebensversicherung mit Garantiezins aus. Auch Produkte der Kategorie „Neue Garantien“ seien betroffen. Zuweilen seien sogar Bestandsverträge betroffen, die nachträglich eine Schlechterstellung erfahren.
Auch „sozialpolitische und gesamtgesellschaftliche Verwerfungen“ befürchten die Verbraucherschützer. „Sowohl die Bereitschaft als auch die Möglichkeiten für Eigenvorsorge werden durch die Zinssenkung deutlich geschwächt“, so Kleinlein.
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