Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt in Deutschland seit Jahren. © GDV
  • Von Redaktion
  • 17.05.2016 um 10:32
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160.000 Wohnungseinbrüche mussten die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr bearbeiten. Die ausgezahlte Versicherungsleistung erreichte 530 Millionen Euro. Ein neuer Rekord, seit 2003 gab es nicht mehr so viele Einbrüche. Die Gesellschaften fordern nun eine Änderung der Bauvorschriften.

In den vergangenen fünf Jahren haben Einbrüche um mehr als 30 Prozent zugenommen, der Schadenaufwand um über 50 Prozent. 2014 waren es 150.000 Einbrüche, die Versicherungsleistung betrug 480 Millionen Euro. Das geht aus dem Einbruch-Report 2016 hervor, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgelegt hat.

„Einbrechern wird es in Deutschland immer noch zu leicht gemacht“, sagt der Vorsitzende der GDV-Geschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth. „Dies liegt unter anderem daran, dass die in Fenster und Türen eingebaute Sicherungstechnik oft nicht mehr auf dem neuesten Stand ist.“

Bauvorschriften müssen Standards zum Einbruchschutz regeln

Hauptangriffspunkte der Täter sind vor allem Fenster und Türen. Diese müssen deshalb besonders gesichert werden. Noch werden bei Neubauten aber einbruchhemmende Fenster und Türen nicht standardmäßig eingebaut. Sie lassen sich also in wenigen Sekunden aufhebeln. Auch Vorschriften zur Beschaffenheit und zu den Widerstandsklassen von Fenstern und Türen gibt es bislang nicht.

Fürstenwerth: „Nur wenn die Politik flächendeckend Anforderungen für den Einbruchschutz verbindlich vorschreibt, können wir etwas erreichen.“ Die Branche fordert daher eine bundesweite Regelung in den Bauvorschriften. Diese soll die Mindestanforderungen für neu eingebaute Fenster und Türen definieren, um damit den Einbruchschutz zu erhöhen.

Der typische Täter

Laut Einbruch-Report 2016 nutzen Einbrecher als Werkzeug meist Schraubendreher oder körperliche Gewalt. Der typische Einbrecher ist unter 30 Jahre alt, männlich und arbeitet mit einem Komplizen. Oft kommen die Täter aus dem engeren und weiteren Bekanntenkreis des Opfers.

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